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| Autor: | Mampf | ||
| Datum: | 06.01.25 23:30 | ||
| Antwort auf: | Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Zeke2000 | ||
Obwohl es zur Kenntnis genommen wurde, bzw sogar der Nachweis anerkannt wurde, dass es sich nicht um Zeke gehandelt hatte, der das Vergehen begangen hatte, und nun beschlossen wurde, dass er das Bußgeld und alle damit verbundenen kosten (was ja noch irgendwo nachvollziehbar wäre)zu tragen hat ist also die Person, die eigentlich die Ordnungswidrigkeit begangen hat unangetastet? Ja super, ist halt jetzt festgesetzt, kann man nix dran machen. Computer sagt nein... lol |
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