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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 07.01.25 08:57 | ||
Antwort auf: | Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung von Zeke2000 | ||
Da hier ja die Volksseele tobt, mal etwas zum Hintergrund der Rechtskraft. Die Rechtskraft dient dazu, einen Sachverhalt endgültig abzuschließen. Ein Bürger soll eben nicht wie bei Kafka jahrelang einen Prozess ausgesetzt sein, den er nicht versteht bzw. der keine belastbare Grundlage hat. Umgekehrt würden sich ohne Rechtskraft aber auch nicht hinnehmbare Situationen ergeben, weswegen die Rechtskraftdurchbrechung (Wiederaufnahme) nur in engen Grenzen möglich ist. Hier konkret zum Thema Vekehrsordnungswidrigkeit anhand der „Alberto-Methode“ erläutert: A ist mit seinem auf ihn zugelassenen Auto zu schnell gefahren. A bekommt einen Anhörungsbogen. A antwortet: Ich war es nicht, es war mein Bruder B (dass das eine strafbare falsche Verdächtigung ist, blenden wir zur Vereinfachung des Sachverhaltes mal aus, die Alberto Methode 2.0 ist etwas komplizierter). B gibt nach Anhörung den Verstoß zu. Es ergeht ein Bußgeldbescheid. Jetzt muss man die Verjährungsfrist im Owi kennen. Das sind 3 Monate. Wenn es keine Rechtskraft gäbe, könnte B nach Eintritt der Verjährung sagen „Ich war es doch nicht. A war es.“ Das würde dazu führen, dass A sanktionslos aus der Nummer raus kommt. Und das Spielchen würde auch bei allen Straftaten außer Mord funktionieren (Mord verjährt nicht). Man könnte bspw. einem Obdachlosen 500.000 Euro bezahlen, wenn er einen Banküberfall, bei dem man selbst 3 Mio. erbeutet hat gesteht. Der geht dafür 3 Jahre in den Knast, ist aber dann reich. Glaubt mir, solche Fälle hat es schon gegeben. Der wahre Täter könnte jetzt sagen: haha, ich war es. Und der Obdachlose kriegt noch Haftentschädigung. Das kann eben nicht sein. Deshalb wird ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil eben rechtskräftig und kann dann nur noch in den engen Grenzen der Wiederaufnahme rückgängig gemacht werden. gesendet mit m!client für iOS |
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