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Autor: | SpeedRacer | ||
Datum: | 07.01.25 09:05 | ||
Antwort auf: | Ich würd da erstmal einfach anrufen von thestraightedge | ||
> wenn man an die richtige Person gerät wird die was möglich machen. Dienstaufsicht und Co. allenfalls danach. Auch die richtige Person kann nichts machen, da bereits Rechtskraft eingetreten ist. Sollte sie doch etwas machen, macht sie sich der Rechtsbeugung strafbar. Dienstaufsicht nützt nichts, da dass Verfahren seitens der Behörde ordnungsgemäß durchgeführt wurde. |
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