| Thema: |
|
||
| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 07.01.25 09:19 | ||
| Antwort auf: | Re:Ist der eigentliche Täter damit jetzt Verwarnungsfrei ? von thestraightedge | ||
>>Obwohl es zur Kenntnis genommen wurde, bzw sogar der Nachweis anerkannt wurde, dass es sich nicht um Zeke gehandelt hatte, der das Vergehen begangen hatte, und nun beschlossen wurde, dass er das Bußgeld und alle damit verbundenen kosten (was ja noch irgendwo nachvollziehbar wäre)zu tragen hat ist also die Person, die eigentlich die Ordnungswidrigkeit begangen hat unangetastet? >> >>Ja super, ist halt jetzt festgesetzt, kann man nix dran machen. Computer sagt nein... lol > >Ja, ist so, da nicht 2 Personen für die gleiche Sache belangt werden können. Doch, natürlich geht das. Wäre aber ein Wiederaufnahmegrund. Nur blöd, dass das wegen der Geringfügigkeit nach 85 OWiG nicht fliegt. Der eigentlich Täter ist nur dann aus der Nummer raus, wenn die Sache verjährt ist. gesendet mit m!client für iOS |
|||
| < antworten > | |||