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Autor: | JPS | ||
Datum: | 07.01.25 11:46 | ||
Antwort auf: | Warum Rechtskraft wichtig ist von Phil Gates | ||
>Man könnte bspw. einem Obdachlosen 500.000 Euro bezahlen, wenn er einen Banküberfall, bei dem man selbst 3 Mio. erbeutet hat gesteht. Der geht dafür 3 Jahre in den Knast, ist aber dann reich. Glaubt mir, solche Fälle hat es schon gegeben. Der wahre Täter könnte jetzt sagen: haha, ich war es. Und der Obdachlose kriegt noch Haftentschädigung. Das kann eben nicht sein. Deshalb wird ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil eben rechtskräftig und kann dann nur noch in den engen Grenzen der Wiederaufnahme rückgängig gemacht werden. Ein paar Fragen dazu: 1. Verjährt ein Banküberfall tatsächlich schon nach 3 Jahren? 2. Da Du das Beispiel im Rahmen von Rechtskraft und Verjährung nennst, wäre der Unterschied dann tatsächlich nur, ob der Obdachlose Haftentschädigung bekommt? |
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