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| Autor: | sYntiq | ||
| Datum: | 07.01.25 12:42 | ||
| Antwort auf: | Ein Bußgeldbescheid ist doch ... von thestraightedge | ||
>Ich verstehe das "geht nicht" nicht ganz. Ich habe selbst im betrieblichen Kontext (Zollangelegenheit) einen Bußgeldbescheid erfolgreich aufheben lassen, der bereits in der Vollstreckung stand. So unfair/ungerecht das ganze auch irgendwie ist, ist dass der Punkt der mich persönlich irritiert. Im Vollstreckungsbescheid den Zeke bekommen hat steht laut ihm ja sogar drin dass der Gläubiger die Vollstreckung rückgängig machen kann. Und der Gläubiger so: "Jep, ich weiss, der Fehler liegt bei uns. Aber rückgängig machen? Nö, ist nicht!" |
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