Thema:
Re:Ein Bußgeldbescheid ist doch ... flat
Autor: Matt
Datum:07.01.25 12:51
Antwort auf:Re:Ein Bußgeldbescheid ist doch ... von sYntiq

>>Ich verstehe das "geht nicht" nicht ganz. Ich habe selbst im betrieblichen Kontext (Zollangelegenheit) einen Bußgeldbescheid erfolgreich aufheben lassen, der bereits in der Vollstreckung stand.
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>So unfair/ungerecht das ganze auch irgendwie ist, ist dass der Punkt der mich persönlich irritiert. Im Vollstreckungsbescheid den Zeke bekommen hat steht laut ihm ja sogar drin dass der Gläubiger die Vollstreckung rückgängig machen kann.
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>Und der Gläubiger so: "Jep, ich weiss, der Fehler liegt bei uns. Aber rückgängig machen? Nö, ist nicht!"


Ihr seid mir so Hobbyjuristen. Selbstverständlich kann derjenige, welcher eine Vollstreckung beauftragt, diese auch stoppen. Wird aber nicht passieren. Der Bescheid ist rechtskräftig und damit war es das. Niemand interessiert sich dafür, ob Zeke einen Führerschein hat, ob er ein Fahrzeug hat etc.

Zeke hat den für einen wirksamen Widerspruch vorgeschriebenen Weg nicht eingehalten, ein Fax hätte genügt und somit ist das Kind in den Brunnen gefallen. Jeder der hier noch weiter seine Zeit verschwendet, sollte stattdessen 2€ per Paypal an Zeke schicken. Zeke sollte bezahlen und dankbar sein, dass es hier nur um 108€ geht und sich ärgern, dass er für die 60€ zusätzliche Kosten verantwortlich ist. „Wieder was gelernt“ sollte das Motto lauten.


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