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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 07.01.25 13:49 | ||
| Antwort auf: | @Gates & SpeedRacer von thestraightedge | ||
>Nochmal die Frage hier: >[https://maniac-forum.de/forum/pxmboard.php?mode=message&brdid=6&msgid=5448446] > >Ihr sagt immer "nix mehr zu machen", aber ich habe selbst schon erlebt, wie die ausstellende Behörde zB. aufgrund on Irrtums und auch ohne fristgerechten Einspruch im Nachhinein aufgrund z.B. neuer Erkenntnisse einen Bußgeldbescheid zurückgenommen hat. Das geht ja lt. Eurer Interpretation prinzipiell nicht, oder verstehe ich etwas falsch? > >Google (jaja, bei Rechtsfragen ist das Internet ein Minenfeld, das ist mir klar) bestätigt meine Annahme, dass es im Ermessen der Behörde liegt, also z.B. auch der zuständige Sachbearbeiter Prozesse anstoßen kann, die in der Nichtigkeit des Bußgeldbescheides münden. Nein. Da sitzt jemand, der die Gesetze zu befolgen hat, das ist sein Job. Wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt ist es zu spät. Da kann der arme Bauer auf der Kreisverwaltung gar nix machen. gesendet mit m!client für iOS |
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