Thema:
Re:@Gates & SpeedRacer flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.01.25 15:34
Antwort auf:Re:@Gates & SpeedRacer von thestraightedge

>>Doch, ich habe immer darauf verwiesen, dass das OWiG auf die StPO verweist. magus trifft es 100%. Es kann gut sein, dass in der Finanzverwaltung die Sache etwas anders ist.
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>Du hast geschrieben dass der BG-Bescheid rechtskräftig ist und damit auch nicht mehr korrigiert werden kann. Das sieht für mich anders aus, v.a. wenn das Gesetz bereits vorsieht, dass es von der Höhe abhängt ob das möglich ist.
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>>Eventuell hat tse aber auch einfach form- und fristgerecht Rechtsmittel eingelegt.
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>Nein, wir hätten / haben das erstmal akzeptiert und dem Prüfer geglaubt; vor Begleichung allerdings gab es neue Erkenntnisse (in diesem Fall ging es um die Zolltarifierung einer importierten Artikelgruppe), die zu unseren Gunsten ausfiel und ebenfalls seitens der Zollbehörde getroffen wurde - also ähnlich wie die nun erfolgte Erkenntnis der Behörde, dass Zeke zu Unrecht beschuldigt wurde.


Phil, dann lies doch bitte was ich geschrieben habe. Wenn Ihr über 250 Euro wart, dann sind wir doch wieder ganz normal in den 359ff StPO. Das ist dann eben nicht geringfügig und wenn neue Tatsachen auftauchen kann man die Rechtskraft knicken. Wie bei einem Mord, wenn der wahre Täter gesteht. Aber der 85 OWiG sieht vor, dass es unter 250 Tacken keine Wiederaufnahme gibt. Punkt.

Auf gut Deutsch:

Zahl, wenn Du zu blöd warst. Oder hoff drauf, dass der Ministerpräsident Dich begnadigt (was wegen 108 Euro nicht passieren wird).

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