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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 07.01.25 15:58 | ||
Antwort auf: | Re:Ist der eigentliche Täter damit jetzt Verwarnungsfrei ? von Bozbar! | ||
>>>>Obwohl es zur Kenntnis genommen wurde, bzw sogar der Nachweis anerkannt wurde, dass es sich nicht um Zeke gehandelt hatte, der das Vergehen begangen hatte, und nun beschlossen wurde, dass er das Bußgeld und alle damit verbundenen kosten (was ja noch irgendwo nachvollziehbar wäre)zu tragen hat ist also die Person, die eigentlich die Ordnungswidrigkeit begangen hat unangetastet? >>>> >>>>Ja super, ist halt jetzt festgesetzt, kann man nix dran machen. Computer sagt nein... lol >>> >>>Ja, ist so, da nicht 2 Personen für die gleiche Sache belangt werden können. >> >>Das verklickern einem zumindest dauernd die Filme. > >Du verwechselst das glaube ich damit, dass eine Person nicht zweimal für dieselbe Sache belangt werden kann. Das kommt in Filmen und Serien jedenfalls dauernd vor. ;-) >Steht so im 5th amendment "nor shall any person be subject for the same offence to be twice put in jeopardy of life or limb" Das ist ein seit der Römerzeit bekanntes Rechtsinstitut und nennt sich „ne bis in idem“. Niemals zweimal für dasselbe. gesendet mit m!client für iOS |
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