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Autor: | Matze | ||
Datum: | 07.01.25 23:29 | ||
Antwort auf: | Gefängnisausbruch ist in D nicht strafbar von Xtant | ||
>Wer also geschnappt wird, bekommt für die Flucht an sich keine eigene Strafe aufgebrummt. Habe ich schon vor Jahrzehnten mal einen Artikel drüber gelesen. Dort wurde aber auch erwähnt, dass es in der Praxis kaum vorkommt, weil eben nur sehr selten jemand durch eine offen stehende Tür abhaut sondern fast immer Straftaten damit verbunden sind, und wenn es nur Sachbeschädigung ist. Und natürlich wird es negative Auswirkungen auf den weiteren Strafvollzug haben. |
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