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| Autor: | magus | ||
| Datum: | 08.01.25 00:39 | ||
| Antwort auf: | Re:Gefängnisausbruch ist in D nicht strafbar von Matze | ||
>>Wer also geschnappt wird, bekommt für die Flucht an sich keine eigene Strafe aufgebrummt. > >Habe ich schon vor Jahrzehnten mal einen Artikel drüber gelesen. Dort wurde aber auch erwähnt, dass es in der Praxis kaum vorkommt, weil eben nur sehr selten jemand durch eine offen stehende Tür abhaut Außer in Berlin Tegel (oder wars Moabit?)! >sondern fast immer Straftaten damit verbunden sind, und wenn es nur Sachbeschädigung ist. > >Und natürlich wird es negative Auswirkungen auf den weiteren Strafvollzug haben. Es geht darum dass Ausbruch aus dem Gefängnis keine Verbrechen ist und somit, wenn man einfach rausspaziert, keine Anklage bekommen. Selbst wenn sie gewaltsam ausbrechen, werden die dann wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung usw. angeklagt, aber halt niemals wegen dem Ausbruch an sich. |
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