Thema:
Re:Gefängnisausbruch ist in D nicht strafbar flat
Autor: Xtant
Datum:08.01.25 00:41
Antwort auf:Re:Gefängnisausbruch ist in D nicht strafbar von magus


>Es geht darum dass Ausbruch aus dem Gefängnis keine Verbrechen ist und somit, wenn man einfach rausspaziert, keine Anklage bekommen. Selbst wenn sie gewaltsam ausbrechen, werden die dann wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung usw. angeklagt, aber halt niemals wegen dem Ausbruch an sich.

Ich denke, das hat Matze schon kapiert. ;-)

Und dass es eher ein theoretisches Ereignis ist, ist auch klar.


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