Thema:
Re:Gefängnisausbruch ist in D nicht strafbar flat
Autor: Fred Labosch
Datum:08.01.25 09:55
Antwort auf:Re:Gefängnisausbruch ist in D nicht strafbar von magus

>>>Wer also geschnappt wird, bekommt für die Flucht an sich keine eigene Strafe aufgebrummt.
>>
>>Habe ich schon vor Jahrzehnten mal einen Artikel drüber gelesen. Dort wurde aber auch erwähnt, dass es in der Praxis kaum vorkommt, weil eben nur sehr selten jemand durch eine offen stehende Tür abhaut
>
>Außer in Berlin Tegel (oder wars Moabit?)!


2018 gab es in Berlin einige fragliche Fälle, u.a. auch Tegel.

[https://www.dw.com/de/filmreife-flucht-aus-berliner-jva-tegel/a-42509882]


< antworten >