Thema:
Re:Verstehe ich nicht flat
Autor: Zinkhal
Datum:13.01.25 15:27
Antwort auf:Re:Verstehe ich nicht von magus

>>>>>https://www.tagesspiegel.de/politik/schritt-zu-mehr-solidaritat-habeck-fordert-krankenkassenbeitrage-auf-kapitalgewinne-13006627.html
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>>>>>Das wurde aber auch mal Zeit.
>>>>>Kann ja nicht angehen, dass man auf die Zinsen, die man für sein versteuertes Einkommen bekommt, nur ~25% Abgaben zahlt.
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>>>>Trifft doch genau die falschen. Die einkommensstarken mit richtig fetten Kapitalerträgen sind eh über der Beitragsbemessungsgrenze.
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>>>>Auch jetzt schon unterliegen Einkünfte aus V+V und Kapitalvermögen der SV-Pflicht, wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin.
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>>>>Private sind außen vor, da ein fixer Betrag pro Monat und unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.
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>>>Das wäre mir aber neu das Privatversicherte in den Krankenversicherung einzahlen und darum geht's doch erst mal nur.
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>>Es geht darum zu verdeutlichen, dass eine (oftmals) sehr privilegierte Gruppe von Habecks Plänen gar nicht betroffen wären. Daher der Vergleich.
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>Also entweder verstehe ich ihn falsch oder du. Es geht ihm meines Verständnissen nach, genau um diese Gruppe, die jetzt nicht in die Krankenversicherung zahlt und nicht um die Pflichtversicherten die vielleicht sogar bereits den maximal Beitrag zahlen.


Ich bin ja auch privat versichert. Es wird rechtlich nicht möglich sein, mich in die gesetzliche KV einzahlen zu lassen. Egal, welche Einkünfte bei mir anfallen. Sollte Habeck es so wie von dir verstanden gemeint haben, müsste er vorab die Bürgerversicherung o.ä. einführen. So wie ich den Bericht lese, geht es aber darum, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen generell der Beitragspflicht unterliegen sollen. Die kann nach dem gegenwärtigen System aber nur die gesetzlich versicherten treffen.

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>Ich kann also "wenig arbeiten" und mein Kapital Gewinne erzielen lassen und nur muss nur auf meinen kleinen Verdienst KV Beiträge zahlen, während meine anderen Einkünfte unter dem Radar fliegen. (Oder auch Selbständiger, gar nichts in die GKV zahlen.)
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>>>>Es geht jetzt also um die Leute, die gesetzlich versichert sind. Im Zweifel werden mittlere Einkommen noch stärker belastet. Eine Altersvorsorge, die ja ausdrücklich gewünscht ist, wird im Zweifel noch unattraktiver.  
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>>>Wie kommt man auf so eine Annahme, dass es um gesetzlich versicherte geht wenn Habeck von Kapitalgewinnen spricht? Ich verstehe es wirklich nicht, weil es für mich persönlich offensichtlich eben nicht um gesetzlich versicherte und angestellte geht und ich zusätzlich auch sehr stark davon ausgehe, dass es auf keinen Fall um eine doppelte Belastung gehen soll, also das ein Angestellter normale Beiträge abführt und dann nochmal für einen Kapitalgewinn was abführen soll.
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>>Bis zur Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze liegt ja gerade keine Doppelbelastung vor. Da unterstreicht Habeck ja auch mit seiner Aussage, dass er nicht nachvollziehen kann, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen besser gestellt sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bis dato ist durch deine sozialversicherungspflichtige (Haupt)Beschäftigung das Thema SV grds. durch. Dies will Habeck mit seinen Plänen aber reformfieren.
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>>>>Dann soll er die Abgeltungssteuer wieder abschaffen und die zusätzlichen Mittel über den Bundeshaushalt an die Krankenversicherungen weiterleiten. Das wäre für mich deutlich naheliegender und trifft im Zweifel auch die richtigen.
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>>>Warum genau soll er die Abgeltungssteuer abschaffen? Das ergibt doch null Sinn.
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>>Gerade das ergibt richtig viel Sinn. Wer profitiert von der Abgeltungssteuer? Leute mit einem persönlichen Steuersatz, der über der Abgeltungssteuer liegt. Oftmals sind dies Fälle, wo der Spitzensteuersatz Anwendung findet. Menschen mit irre hohen Einkommen zahlen somit verhältnismäßig wenig Steuern auf ihre Einkünfte auf Kapitalvermögen. Ich habe zahlreiche Praxisbeispiele hierzu. Die Abgeltungsteuer ist für mich eine der größten Ungerechtigkeiten in unserem Steuersystem.
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>Okay, dass würde mich interessieren, wie genau die zustande kommt. Wenn du also lust hast, immer her mit den Infos und ggf. Beispielen.


Ist relativ simpel. Die Abgeltungssteuer wurde (vermeintlich) zur Entbürokratisierung eingeführt und um Steuerabzüge direkt an der Quelle zu erheben (was aber vorher auch schon passiert ist). Im Ergebnis musst du theoretisch diese Einkünfte nicht mehr gesondert in deiner ESt-Erklärung angeben. In der Praxis sieht es aber so aus, dass du es dennoch machst, um z.B. die Günstigerprüfung oder anderweitige Wahlrechte geltend zu machen.

Ich habe einen Mandanten, der Einkünfte von ca. ein bis zwei Million pro Jahr aus einer gewerblichen Beteiligung erzielt (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Der ist damit aber sowas von im Spitzensteuersatz. Bei seinen beachtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen (ca. 200.000 bis 300.000 pro Jahr) zahlt er aber nur die 25% (zzgl. SolZ und ggfs. KiSt), da der Steuereinbehalt der Bank Abgeltungswirkung hat.

Unser Steuerrecht behandelt alle Formen der Einkünfte dem Grunde nach gleichwertig. Es löst ein gehöriges Störgefühl bei mir aus, dass gerade Einkünfte aus Kapitalvermögen (das vornehmlich bei den privilegierten Menschen anfällt), auch noch mit einen Steuerbonus belohnt wird, wohingegen der normale Arbeitnehmer mit seinem Gehalt/Lohn stets mit seinem persönlichen Steuersatz (der schnell über 25% liegt) herangezogen wird. Unterstellen wir, dass Arbeit einen Mehrwert für die Gesellschaft hat, darf dies bei Kapitalvermögen durchaus kritischer gesehen werden. Im Ergebnis wird ehrliche Arbeit steuerlich benachteiligt.

Es wäre daher aus meiner Sicht fairer, wenn Kapitaleinkünfte stets dem persönlichen Steuersatz unterliegen würden. Für "Kleinsparer" könnte die Freibeträge im gleichen Atemzug massiv erhöht werden, damit eine kapitalbasierte zusätzliche Rentenabsicherung weiterhin gefördert würde.


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