Thema:
Re:Kapitalerträge flat
Autor: Zinkhal
Datum:14.01.25 14:36
Antwort auf:Kapitalerträge von Telemesse

>Also gestern hieß es doch hier noch das von Habeck ausschließlich Kapitalgewinne gemeint wären.
>Die gesamte Presse spricht heute aber unisono von Kapitalerträgen also eben auch Aktiendividenden und Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften, bei denen ja bereits vor Ausschüttung eine Besteuerung im Unternehmen stattfindet. Dem wird auch von den Grünen nicht wiedersprochen.
>
>Muss gleich noch mal die Bundespressekonferenz anschauen. Da soll Habeck schon wieder zurückgerudert sein.


Im Steuerrecht werden gerne mal falsche Begrifflichkeiten gewählt, obwohl klar ist, was gemeint sein soll/muss.

Ich wollte noch eine Ergänzung zur vermeintlichen Doppelbesteuerung loswerden (habe ich weiter unten öfter aufgeschnappt). Ja, das Unternehmen (in dem Fall eine Kapitalgesellschaft) versteuert seinen Gewinn mit durchschnittlich 30 % (KSt, SolZ und GewSt). Wird der Gewinn ausgeschüttet, unterliegt diese Ausschüttung beim Empfänger ebenfalls der Ertragsbesteuerung. Mit der Abgeltungsteuer sind das dann kumuliert (inkl. SolZ und ggf. KiSt) ca. 48 %. Diese Belastung würde ungefähr der Spitzenbelastung entsprechen, wenn du ein gut gehendes Einzelunternehmen hast, wo die Besteuerung auf Ebene des Inhabers erfolgt.

Würde der Abgeltungsteuersatz nunmehr dem privaten Steuersatz weichen, wäre eine Belastung von bis zu 70 % im Raum, was de facto einer Doppelbesteuerung entspricht. Diesen Einwand kann ich verstehen, jedoch gibt es Gegenargumente.

Bist du wesentlich an einem Unternehmen beteiligt und/oder für dieses tätig, hast du auch umfangreiche Haftungsrisiken (und sei es nur für grobe Fehler im Rahmen der Geschäftsführung). In diesen Fällen kommst du bereits jetzt und auch früher in das sogenannte Teileinkünfteverfahren (40 % steuerfrei). Unabhängig von der Rechtsform liegt die effektive Belastung, sobald das Geld in die private Sphäre kommt, nie über 50 % Steuerbelastung. In dieser Konstellation wurde aber maßgeblich am Erfolg (oder in schlechten Zeiten am Misserfolg) mitgewirkt.

Bin ich lediglich Aktionär, gehört mir ein Bruchteil des Unternehmens. Ich übe weder auf Seiten der Kapitalanteile noch durch eine führende Tätigkeit Einfluss auf das Unternehmen aus. Ich spekuliere und versuche, Entwicklungen und Trends entsprechend zu deuten. Meine Tätigkeit, die letztendlich zu Einnahmen führt, unterscheidet sich im Kern wesentlich von der oben dargestellten "Mitunternehmerschaft" (Begriff nicht ganz korrekt, ich weiß). Spekulation ist auch eine Fähigkeit bzw. hat durchaus mit Können zu tun. Jedoch hat diese Tätigkeit keinerlei Mehrwert für andere. Wohingegen das generelle Wachstum eines Unternehmens dem Grunde nach allen zugutekommt.

Ferner ist strikt zwischen den Steuersubjekten zu trennen: Die Gesellschaft als eigenständige juristische Person sowie der Empfänger der Kapitalerträge als natürliche Person. Es handelt sich also um unabhängige Steuerpflichtige, was der Systematik unseres Steuersystems entspricht.

Des Weiteren geht es in unserem Steuerecht stets um das Leistungsfähigkeitsprinzip. Auch hier wird immer auf die individuelle Leistungsfähigkeit abgestellt und nicht darauf, ob in einer Kette von verschiedenen Ebenen der Besteuerung eine verkappte bzw. wirtschaftliche Doppelbesteuerung eingetreten ist.

Eine Überdenkung der Teilfreistellung von Dividenden wäre sicherlich ein Lösungsansatz – jedoch mit dem Ziel, wirklich hohe Kapitalerträge in Summe stärker zu belasten.

Das Argument der Doppelbesteuerung ist nicht von der Hand zu weisen und liegt in der Systematik des Steuerrechts begründet. Letztendlich obliegt es dem Gesetzgeber, welche Leistungen er vorrangig stärker und ggfs. schwächer belasten möchte. Dies kann anhand von objektiven Merkmalen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erfolgen (was bringen mir gut gehende Unternehmen und was bringt mir ein Privatier, der gut spekulieren kann?). Die Erzielung von Einnahmen kann in der Steuergesetzgebung Nebenzweck sein. Steuern dürfen auch erhoben werden, wenn eine gewisse Ziel verfolgt wird und z.B. durch hohe Steuerbelastungen maßgeblich das Verhalten einzelner beeinflusst werden kann.

Aber das ist nur meine Sicht der Dinge.


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