Thema:
Falls jemand den Unterschied nicht kannte... flat
Autor: Pfombo
Datum:14.01.25 17:16
Antwort auf:Kapitalerträge von Telemesse

...so wie ich ihn auch nicht kannte:

Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterschieden. Das Prinzip besagt, dass

Einkünfte, bei denen die Substanz erhalten bleibt, einen steuerbaren Ertrag darstellen, einen Kapitalertrag. Als Beispiel: Bei der Vermietung entsteht ein Ertrag, die Substanz der Liegenschaft bleibt dabei erhalten.

Einkünfte, die entstehen, wenn ein Objekt verkauft wird und die Substanz verloren geht, generieren einen Kapitalgewinn, der je nach Objekt steuerfrei (Wertpapiere) oder steuerbar (u.U. Liegenschaften) ist.

[https://www.wupag.ch/intergest-news/kapitalertrag-oder-kapitalgewinn-so-wird-unterschieden]

Stimmt das so?


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