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Autor: | magus | ||
Datum: | 14.01.25 17:17 | ||
Antwort auf: | Falls jemand den Unterschied nicht kannte... von Pfombo | ||
>...so wie ich ihn auch nicht kannte: > >Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterschieden. Das Prinzip besagt, dass > >Einkünfte, bei denen die Substanz erhalten bleibt, einen steuerbaren Ertrag darstellen, einen Kapitalertrag. Als Beispiel: Bei der Vermietung entsteht ein Ertrag, die Substanz der Liegenschaft bleibt dabei erhalten. > >Einkünfte, die entstehen, wenn ein Objekt verkauft wird und die Substanz verloren geht, generieren einen Kapitalgewinn, der je nach Objekt steuerfrei (Wertpapiere) oder steuerbar (u.U. Liegenschaften) ist. > >[https://www.wupag.ch/intergest-news/kapitalertrag-oder-kapitalgewinn-so-wird-unterschieden] > >Stimmt das so? Ja, sollte passen und beides zusammen sind Einkünfte auf Kapitalvermögen! |
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