Thema:
Re:Falls jemand den Unterschied nicht kannte... flat
Autor: magus
Datum:14.01.25 17:17
Antwort auf:Falls jemand den Unterschied nicht kannte... von Pfombo

>...so wie ich ihn auch nicht kannte:
>
>Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterschieden. Das Prinzip besagt, dass
>
>Einkünfte, bei denen die Substanz erhalten bleibt, einen steuerbaren Ertrag darstellen, einen Kapitalertrag. Als Beispiel: Bei der Vermietung entsteht ein Ertrag, die Substanz der Liegenschaft bleibt dabei erhalten.
>
>Einkünfte, die entstehen, wenn ein Objekt verkauft wird und die Substanz verloren geht, generieren einen Kapitalgewinn, der je nach Objekt steuerfrei (Wertpapiere) oder steuerbar (u.U. Liegenschaften) ist.
>
>[https://www.wupag.ch/intergest-news/kapitalertrag-oder-kapitalgewinn-so-wird-unterschieden]
>
>Stimmt das so?


Ja, sollte passen und beides zusammen sind Einkünfte auf Kapitalvermögen!


< Frameset laden | antworten >
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de