Thema:
Re:Falls jemand den Unterschied nicht kannte... flat
Autor: MattR
Datum:14.01.25 17:42
Antwort auf:Re:Falls jemand den Unterschied nicht kannte... von magus

>>...so wie ich ihn auch nicht kannte:
>>
>>Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterschieden. Das Prinzip besagt, dass
>>
>>Einkünfte, bei denen die Substanz erhalten bleibt, einen steuerbaren Ertrag darstellen, einen Kapitalertrag. Als Beispiel: Bei der Vermietung entsteht ein Ertrag, die Substanz der Liegenschaft bleibt dabei erhalten.
>>
>>Einkünfte, die entstehen, wenn ein Objekt verkauft wird und die Substanz verloren geht, generieren einen Kapitalgewinn, der je nach Objekt steuerfrei (Wertpapiere) oder steuerbar (u.U. Liegenschaften) ist.
>>
>>[https://www.wupag.ch/intergest-news/kapitalertrag-oder-kapitalgewinn-so-wird-unterschieden]
>>
>>Stimmt das so?
>
>Ja, sollte passen und beides zusammen sind Einkünfte auf Kapitalvermögen!


Nein bei einer Vermietung ist es Einkunft aus „Vermietung und Verpachtung“ was eine andere Einkunftsart ist die heute schon mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.

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