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| Autor: | MattR | ||
| Datum: | 14.01.25 17:51 | ||
| Antwort auf: | Re:Kapitalerträge von Zinkhal | ||
>>>>Also gestern hieß es doch hier noch das von Habeck ausschließlich Kapitalgewinne gemeint wären. >>>>Die gesamte Presse spricht heute aber unisono von Kapitalerträgen also eben auch Aktiendividenden und Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften, bei denen ja bereits vor Ausschüttung eine Besteuerung im Unternehmen stattfindet. Dem wird auch von den Grünen nicht wiedersprochen. >>>> >>>>Muss gleich noch mal die Bundespressekonferenz anschauen. Da soll Habeck schon wieder zurückgerudert sein. >>> >>>Im Steuerrecht werden gerne mal falsche Begrifflichkeiten gewählt, obwohl klar ist, was gemeint sein soll/muss. >>> >>>Ich wollte noch eine Ergänzung zur vermeintlichen Doppelbesteuerung loswerden (habe ich weiter unten öfter aufgeschnappt). Ja, das Unternehmen (in dem Fall eine Kapitalgesellschaft) versteuert seinen Gewinn mit durchschnittlich 30 % (KSt, SolZ und GewSt). Wird der Gewinn ausgeschüttet, unterliegt diese Ausschüttung beim Empfänger ebenfalls der Ertragsbesteuerung. Mit der Abgeltungsteuer sind das dann kumuliert (inkl. SolZ und ggf. KiSt) ca. 48 %. Diese Belastung würde ungefähr der Spitzenbelastung entsprechen, wenn du ein gut gehendes Einzelunternehmen hast, wo die Besteuerung auf Ebene des Inhabers erfolgt. >>> >>>Würde der Abgeltungsteuersatz nunmehr dem privaten Steuersatz weichen, wäre eine Belastung von bis zu 70 % im Raum, was de facto einer Doppelbesteuerung entspricht. Diesen Einwand kann ich verstehen, jedoch gibt es Gegenargumente. >>> >>>Bist du wesentlich an einem Unternehmen beteiligt und/oder für dieses tätig, hast du auch umfangreiche Haftungsrisiken (und sei es nur für grobe Fehler im Rahmen der Geschäftsführung). In diesen Fällen kommst du bereits jetzt und auch früher in das sogenannte Teileinkünfteverfahren (40 % steuerfrei). Unabhängig von der Rechtsform liegt die effektive Belastung, sobald das Geld in die private Sphäre kommt, nie über 50 % Steuerbelastung. In dieser Konstellation wurde aber maßgeblich am Erfolg (oder in schlechten Zeiten am Misserfolg) mitgewirkt. >>> >>>Bin ich lediglich Aktionär, gehört mir ein Bruchteil des Unternehmens. Ich übe weder auf Seiten der Kapitalanteile noch durch eine führende Tätigkeit Einfluss auf das Unternehmen aus. Ich spekuliere und versuche, Entwicklungen und Trends entsprechend zu deuten. Meine Tätigkeit, die letztendlich zu Einnahmen führt, unterscheidet sich im Kern wesentlich von der oben dargestellten "Mitunternehmerschaft" (Begriff nicht ganz korrekt, ich weiß). Spekulation ist auch eine Fähigkeit bzw. hat durchaus mit Können zu tun. Jedoch hat diese Tätigkeit keinerlei Mehrwert für andere. Wohingegen das generelle Wachstum eines Unternehmens dem Grunde nach allen zugutekommt. >>> >>Hmm, ich bin u.a. geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. Sowas soll es ja häufiger geben;-) >>D.h. ich bin ja durchaus maßgeblich für Erfolg/Mißerfolg der Unternehmung verantwortlich beziehe aber als Gesellschfafter Kapitalerträge in Form von Gewinnausschüttungen. Wie passe ich denn da in dein Raster? > >Unverändert Teileinkünfteverfahren. Führt im Ergebnis, wenn keine hohen Werbungskosten vorliegen, zu einem fast identischen Ergebnis, wie die Abgeltungsteuer. Du passt also sehr gut in mein Raster. ;) Ich würde deinen Personenkreis nicht stärker belasten wollen. Ich will auch keine Kleinsparer höher belasten (Anhebung Freibeträge). Nach meinem Ansatz würde ich z.B. erst ab wirklich hohen Kapitalerträge/Jahr merklich die Schrauben anziehen wollen. Gleichzeitig würde ich einen staatlichen Fonds (ähnlich Norwegen) bevorzugen, der ausschüttungsgesperrt ist und mit Auszahlung/Verrentung bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei wäre (z.B. Maximalbetrag der jetzigen gesetzlichen Rente). Dann umgeht man zukünftig auch die gegenwärtig ETF-Problematik. Ach, da gebe es viele Möglichkeiten. ;) Wo ziehst Du denn die Grenze, was ist ein Kleinsparer? Was ist mit jemand etwa Freiberufler der zu 100 % auf Dividenden zum bestreiten des Lebensunterhalts im Ruhestand setzt und etwa auch damit plant, einen fixen PKV Beitrag zu zahlen und nicht seine gesamten Einkünfte weiteren Sozialabgaben zu unterwerfen? Ich plane z.B. primär mit Dividenden und dem abschmelzen meiner Bestände als Einkommensquelle im Ruhestand.M mit der staatlichen Rente kommt man ja nicht sehr weit. Aktuell machen die Kapitalerträge etwa 40% meines Netto Einkommens aus auch wenn ich das momentan zu 100% reinvestiere. gesendet mit m!client für iOS |
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