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| Autor: | Orrpus | ||
| Datum: | 14.01.25 18:39 | ||
| Antwort auf: | Falls jemand den Unterschied nicht kannte... von Pfombo | ||
>...so wie ich ihn auch nicht kannte: > >Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterschieden. Das Prinzip besagt, dass > >Einkünfte, bei denen die Substanz erhalten bleibt, einen steuerbaren Ertrag darstellen, einen Kapitalertrag. Als Beispiel: Bei der Vermietung entsteht ein Ertrag, die Substanz der Liegenschaft bleibt dabei erhalten. > >Einkünfte, die entstehen, wenn ein Objekt verkauft wird und die Substanz verloren geht, generieren einen Kapitalgewinn, der je nach Objekt steuerfrei (Wertpapiere) oder steuerbar (u.U. Liegenschaften) ist. > >[https://www.wupag.ch/intergest-news/kapitalertrag-oder-kapitalgewinn-so-wird-unterschieden] > >Stimmt das so? Ich bin kein Steuerberater, aber ich wäre sehr zurückhaltend, deutsches Steuerrecht anhand einer Definition von einer in der Schweiz ansässigen und dort tätigen Steuerberatungsfirma erläutern zu wollen. Wenn ich auf Wikipedia schiele, steht dort z.B. bei der Kapitalertragsteuer: "Die Schweiz kennt keine Kapitalertragssteuer, dafür aber eine gleichbedeutende Verrechnungssteuer in Höhe von 35 % der Kapitalgewinne für professionelle Investoren, die gewerbsmässig Börsenhandel betreiben. Allerdings sind Kapitalgewinne in der Schweiz für Privatanleger unter bestimmten Bedingungen steuerfrei – sowohl für Bundessteuern als auch für kantonale Steuern und für Gemeindesteuern." [https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer] Gruß Orrpus |
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