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| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 23.01.25 10:04 | ||
| Antwort auf: | Re:wieder Messerangriff - 2 Tote in Aschaffenburg von 677220 | ||
>>Kleinkind und ein Mann, der helfen wollte, echt grausam. Und wieder Polizeibekannter Täter, der eigentlich nicht mehr hier sein dürfte. >> >> >> >>>Link zu [https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/in-aschaffenburg-sterben-zwei-menschen-bei-messerangriff-28-jaehriger-festgenommen-110247418.html] >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Ein psychisch kranker Afghane, der sowieso freiwillig ausreisen wollte. Dann die Opfer, ein Kleinkind und ein Passant, der mit Zivilcourage eingegriffen hat. >(Quelle: [https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/aschaffenburg-messerangriff-100.html]) > >Das ist eine Bilderbuchvorlage für Rechtspopulisten und zeigt aber auch tatsächlich rechtliche und bürokratische Hürden, die man vielleicht lösen kann. Hatte mal aus Interesse meine Holde gefragt (Sachgebietsleiterin Asyl), wie das sein kann. Sie meinte, sobald jemand freiwillig ausreisen will, hast die Ausländerbehörde zunächst keine rechtlichen Möglichkeiten mehr. Die freiwillig Ausreise geht stets der zwangsweisen Ausweisung vor. So weit erstmal nachvollziehbar. Da wir jedoch keine zentrale Unterbringung haben (nach 6 Monaten wird dezentral untergebracht), kann im Anschluss der Ausreisepflichtige oftmals nicht mehr aufgefunden werden (ähnlich wie in Solingen). Auch bei der zentralen Unterbringung gibt es so gut wie keine Einschränkungen hinsichtlich der Bewegungsfreiheit (selbst wenn jemand gesichert das Land verlassen muss). Unter drei Tagen Abwesenheit besteht auch grds. kein Haftgrund. Im Vorfeld der Maßnahme ist auch schon extrem viel Zeit und Energie in die Buchung des Fluges, des Arztes und des Sicherheitspersonals geflossen. Dann wird um 2 Uhr Nachts aufgestanden, zur Unterkunft gefahren und die Person ist nicht da. Die ganze Planung geht dann wieder von vorne los. Oder wird dauerhaft abgeblassen, weil z.B. die Frist zur Dublin-Überstellung nach mehreren erfolglosen Versuchen abgelaufen ist oder weitere Rechtsmittel eingelegt wurden sind (auch wenn diese wenig bis keine Erfolgsaussichten haben). Wird verhandelt, ist die Maßnahme zunächst ebenfalls gestoppt (bei ganz aussichtslosen Fällen erfolgt ein ablehnender Eilbeschluss). Gerade die, die immer wieder Einreisen nehmen extrem viele Ressourcen in Anspruch. Rekord meiner Freundin war eine Abschiebung, wo die betroffene Person drei Tage später wieder von der Polizei aufgegriffen wurde. Dann wird der nächste Asylantrag gestellt, die Begründung abgeändert und es geht von vorne los. Mit dem Antrag ist schon klar, dass das null Chance auf Erfolg hat. Aber es muss wieder durchgefochten werden. Ferner sind die Zuständigkeiten auf Behördenebene viel zu sehr verschachtelt und der Datenfluss ist oftmals nicht gewährleistet. Wenn es ein potentieller Gefährder ist, sieht es die Ausländerbehörde nicht zwingend, weil die Daten des LKA oder BKA (als Beispiel) mit der Ausländerbehörde nicht vernetzt sind. Diese müssen gesondert angefordert werden. Dann kann es dennoch sein, dass diese Daten auch Sicherheitsgründen nicht freigegeben werden. Eine generelle Freigabe haben wohl auch nur die Top-Beamten in der Verwaltung (Dezernent, Landrat). Es gibt zwar einige rechtliche Tricks, um als Behörde auf diese Daten zuzugreifen, hier brauchst du aber einen fähigen Beamten, der auch entsprechend motiviert ist. Aber gerade bei Gefährdern sind viele Beamte schlicht überfordert bzw. gibt es auch nur wenige, die sich hierauf spezialisiert haben. Ist in Summe alles so kompliziert und verzwickt, dass Fälle wie Solingen und Aschaffenburg auch weiterhin jederzeit möglich sind. Die einhellige Meinung der damit befassten Behörden ist, dass das Asylrecht und das Prozedere zur Durchführung von Abschiebungen massiv ändern muss. Zumindest bei schweren Straftaten und starken psychischen Auffälligkeiten, wo eine Gefahr für die Allgemeinheit nicht auszuschließen ist, muss der Gesetzgeber ganz dringend was ändern. Die Behörden äußern seit Jahren, wo es genau dran zwickt, geändert wurde daran nichts. Hier noch ein Artikel zum Untersuchungsausschuss von Solingen: [https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pua-untersuchungsausschuss-anschlag-solingen-sachverstaendige-thym-fleuss] |
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