Thema:
Re:Trump begnadigt Silk Road Gründer… (Warum?) flat
Autor: MattR
Datum:23.01.25 15:47
Antwort auf:Re:Trump begnadigt Silk Road Gründer… (Warum?) von suicuique

>>Wahlversprechen einlösen?
>>
>>Seine Rechte die Urteile aufzuheben nutzen?
>
>Ich finde diese Sichtweise zwar drollig aber ich lass mich drauf ein:
>
>Seit wann stehen die beiden Aspekte "sich auf sein Recht berufen" und "Versprechen einlösen" einem Vorwurf bzw Verurteilung wegen Amtsmissbrauch zb in Sachen Bestechlichkeit entgegen?
>
>Meinst Du wirklich ein Mitarbeiter des Baureferats könnte sich darauf berufen wenn er einem eine Baugenehmingung unter der Hand verkauft?
>
>"Ich habs ihm aber versprochen und es ist ja mein Recht ihm die Baugenehmigung zu erteilen!!!!111"
>
>Echt jetzt?
>
>gruß


Ich denke die beiden Fälle sind nicht vergleichbar.

Der Präsident kann begnadigen wenn er möchte solang das innerhalb des gesetzte Rahmen geschieht, dazu gibt es auch in den USA Grenzen.

Der Mitarbeiter im Baureferat kann nicht Baugenehmigungen verteilen wie er möchte.

Auch Biden hat dies z.B. bei seinem Sohn getan, da gab es dann auch einen kurzen „Vetternwirtschaft“ Aufschrei es ist aber nichts passiert und es wird nichts passieren weil er Präsident war und kein Mitarbeiter im Baureferat.

Ich sehe auch kein Problem darin wenn er dies vorher als Wahlversprechen angekündigt hat, es kann nicht verboten sein etwa bei einer Präsidentschaftskandidatur zu versprechen was der Präsident legal tun kann.

Ob einem das jetzt persönlich gefällt oder dem eigenen Rechtsempfinden entspricht ist aber für die Frage ob das rechtlich möglich ist irrelevant.

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