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Autor: | Lord Chaos | ||
Datum: | 23.01.25 17:27 | ||
Antwort auf: | Re:Zur Ausreise aufgefordert - was bedeutet das von Boabdil | ||
>>>Ich werde nie verstehen, dass a) polizeibekannte Straftäter, welche b) keine Aufenthaltsgenehmigung mehr haben, nicht dieses Land verlassen müssen. Das zerstört doch jedes Vertrauen in die Polizei, den Sinn des Asylsystems und ist Wasser auf die Mühlen der Ultra-Rechten. >> >>bzw. wo soll er denn hin? >> >>Eine Abschiebung nach Afghanistan wird aktuell weder von deutschen noch österreichischen Behörden durchgeführt. >> >>[https://orf.at/stories/3382694/] > >Eine Drittstaatenlösung (Asyl in der EU nur über einen Drittstaat in Afrika) würde das Problem lösen. Aber das ist ja ganz schlimmes Faschodenken... Was im Italien und England ja bestens funktioniert hat. Oh, wait…. |
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