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Autor: | joelcoen | ||
Datum: | 23.01.25 19:53 | ||
Antwort auf: | Re:Beat this: von Zinkhal | ||
>> >>Von 380 auf 1100€. >> >>Großes Grundstück, alte Bude. >> >>Fuck. >> >>"Es gibt Gewinner, aber auch Verlierer." >> >>Stille Enteignung. > >Eher weniger. Die Grundstückswerte von damals, die sog, Einheitswerte, hatten nichts mit der Realität zu tun. Grundstücke und Gebäude waren stets viel zu niedrig bewertet. War übrigens im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen gerne hingenommen wurde. Das neue Ermittlungsverfahren ist deutlich näher an den tatsächlichen Verkehrswerten. Führt in Einzelfällen jedoch auch zu unerwünschten Ergebnissen bzw. offenkundig falschen Werten. Gerade bei Ost-Immobilien kamen utopische Werte heraus, die null mit der Realität zu tun hatten. Eine Öffnungsklausel wurde z.B. erst mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingefügt. > >Es sind vor allem handwerkliche Fehler, die Anzahl der verschiedenen Modelle (Bundesmodell, modifizierte Bundesmodelle und Ländermodelle) sowie das vorab gegebene "Versprechen", dass die GrSt-Reform aufkommensneutral verlaufen soll. Hätte man von Anfang an kommuniziert, dass aufgrund der klammen Haushalte von Städten und Gemeinden mit Erhöhungen zu rechnen ist, wäre dies ehrlich gewesen und auch bei den betroffenen ganz anders angekommen. Natürlich ist man jetzt sauer, wenn die GrSt auf einmal das doppelte (oder mehr) beträgt. Hauptkritikpunkt ist auch, dass viele Städte und Gemeinden ihren Hebesatz zum 01.01.2025 mit einem Schlag massiv erhöht haben. Andere waren geschickter und haben dies sukzessive gemacht. Selbst ohne GrSt-Reform wäre am Ende des Tages die GrSt deutlich nach oben geschossen. Hier z.b. wurde der Hebesatz sogar reduziert und zwar von 370% auf 260%. Trotzdem Ergebnis s.o. |
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