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Autor: | Orrpus | ||
Datum: | 24.01.25 11:03 | ||
Antwort auf: | Reihenhaus Beispiel von Mugen | ||
>Ich traue den Kommunen / Finanzamt überhaupt nicht über den Weg und habe sogar stichhaltige Beweise dafür gefunden. Ich wohne in einem größeren Reihenendhaus und wir sind insgesamt mit den Nachbarn und auch mit den Häuserzügen recht gut vernetzt. Was da alles falsch berechnet wurde geht unter keiner Kuhhaut. Erstmal gilt unser Reihenhaus als ein Haus mit mehren Wohnungen. Aus diesem Grund haben wir eine Teilungserklärung. Leider gibt es mehr als ein Flurstück, daher kann man ein paar Sachen verkehrt machen. Der eigentliche Wert nach der Teilungserklärung ist nicht der gemeldeter QM-Wert des Grundstückes / Flurstückes. Für Reihenendhäuser bedeutet dies, dass sich die gleiche Aufteilung der Flurstücke günstiger bewertet wurde und auch so richtig ist. Daneben kann so einiges schief gehen bei der Berechnung der Quadratmeter und hier haben einige auch nicht richtig gemeldet. > >Was ich mir aber bei den ganzen Mist echt frage, und das gilt sicherlich für fast alle Kommunen, prüft niemand diese Grundsteuer? Ich hatte einige wenige Fälle, in denen die Finanzämter Angaben aus den Erklärungen korrigierten. Das waren z.T. aber auch Blödsinnsangaben (z.B. statt der Wohnfläche der eigenen Wohnung die Wohnfläche des gesamten Hauses mit zig Eigentumswohnungen), manchmal aber auch Korrekturen bei den Bodenrichtwerteen und dem Baualter. >Der ganze Kram ist super einfach zu prüfen für Reihenendhäuser, allein nach der Plausibilität. Über KI wäre es ein Klacks, super Einfach! Kann die KI erkennen, ob jemand im Reihenhaus z.B. die Terrasse vergrößert, angebaut oder den Dachboden ausgebaut hat? >Aber die bekommen es echt nicht auf der Kette. Gleichzeitig hat die Kommune ganz frech wieder die Grundsteuer im Herbst ordentlich angehoben. Es ist sogar möglich gewesen locker flockig nach seinen Gunsten zu Lügen und zu Betrügen. > >Ich finde diese Wegelegerei und Selbstbedienung unter aller Kanone. Ich finde das Thema schwierig. Klar, wer bewusst eine zu niedrige Wohnfläche angibt, handelt strafrechtlich relevant und sollte bestraft werden. Die Formulare und Anleitungen waren aber IMHO weder nutzerfreundlich noch allgemeinverständlich (wer kennt den Unterschied zwischen "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" und "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil"), weshalb es zu vielen Fehlern gekommen ist. Gruß Orrpus |
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