Thema:
Re:boah leute lasst doch mal die clickbaiterei flat
Autor: Zinkhal
Datum:27.01.25 14:36
Antwort auf:Re:boah leute lasst doch mal die clickbaiterei von Lord Chaos

>>Es laufen noch Verfahren gegen sie "wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte." Dann gibts noch ein verfahren wegen Sachbeschädigung.
>
>Nur bezieht sich das Berufsverbot eben nicht darauf, sondern auf den Begriff.
>
>Und meines Wissens gilt immer noch Unschuldig bis zum Beweis der Schuld.
>
>
>>Das klingt schon völlig anders als Bayern verhängt Berufsverbot. Und das ist nicht mal richtig, sie könnte ja easy in einer privaten Schule arbeiten.
>
>Nein, das ist falsch.
>
>gesendet mit m!client für iOS


Auszug aus dem Artikel:
"Denn mit der strafrechtlichen Unschuldsvermutung korrespondiert keine beamtenrechtliche Eignungsvermutung“, schreibt das Ministerium. Wichtig sei, wie Poettinger sich während dieser Ermittlungen verhalte. Denn Poettinger schweigt da nicht, sondern rechtfertigt ihre – mutmaßlichen – Taten."

Sie scheint für ihre Überzeugungen unverändert einzutreten. Gleichzeitig scheint sie auch die Taten zu rechtfertigen, die wohl den Straftatbestand erfüllt haben, wenngleich das Urteil noch aussteht. Spätestens im Ermittlungsverfahren sollte man dies schon gut begründen können bzw. sich gemäßigt geben. Ich kann doch nicht ernsthaft im behördlichen Eignungsverfahren sagen, dass der Widerstand und Angriff gegen Vollstreckungsbeamte geboten war bzw. mich hiervon nicht distanzieren. Auch wenn Bayern stets speziell ist, kann ich schon verstehen, dass man hier Zweifel an der Eignung hat.


< antworten >