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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 27.01.25 15:10 | ||
| Antwort auf: | Re:boah leute lasst doch mal die clickbaiterei von Lord Chaos | ||
Dass die Begründung in der zitierten Quellen natürlich Unfug ist - darüber müssen wir nicht reden, aber das hier irritert mich: >>Das klingt schon völlig anders als Bayern verhängt Berufsverbot. Und das ist nicht mal richtig, sie könnte ja easy in einer privaten Schule arbeiten. > >Nein, das ist falsch. Wenn ich das richtig verstanden habe geht es um die Verbeamtung bzw das Versagen dieser. Dann ist doch die Aussage dass das keinem Berufsverbot gleichkommt ja nicht falsch? Und dass an Beamten gewisse Ansprüche gestellt werden die über das Normalverständnis hinausgehen ist jetzt nicht komplett neu und AFAIK akzeptierte Praxis. So gibt es zb das Mäßigungsgebot für Bedienstete im öffentlichen Dienst. Keine ahnung ob man das bereits verletzt wenn man sich als Marxist bekennt. Oder dazu mehr "Aktivismus" gehört. Es erscheint mir als Maßgabe jedoch nicht komplett realitätsfern: [https://www.bundestag.de/resource/blob/650184/57e48f43ca79df7039003aff9850f8c9/WD-6-045-19-pdf-data.pdf] Oder übersehe ich da was? |
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