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| Autor: | magus | ||
| Datum: | 29.01.25 12:24 | ||
| Antwort auf: | Re:Nunja von suicuique | ||
>>>>Wäre gut, wenn Gerichte das mal prüfen wü... >>>> >>>>https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-hamburg-afd-politikerin-alice-weidel-muss-satirische-bezeichnung-als-nazi-schlampe-hinnehmen >>> >>>Da du die Begründungen des Gerichts sicher gelesen hast: wie würde sich diese auf "Fotzen-Fritze" übertragen lassen? >> >>Dazu gibt's doch auch ein Urteil das fast 25 Jahre Alt ist. > >Warum verlinkst du es dann nicht? >Mir ist der kryptische Hinweis zu wenig da was recherchieren zu können. Ich habs gesucht, aber 2001 hat man online nicht so viele Urteile abgelegt. Also kann ich da leider nichts liefern. Es ging aber wohl nur um die Weiterleitung der domain fotzenfritz.de auf Friederich Merz Website. Außerdem wurde ja weiter unten hat bereits den Kommentar aus der Titanic zu dem Urteil, gegen die Merz ja geklagt hatte, bereits verlinkt. Wollte den jetzt eigentlich nicht nochmal verlinken. Hier einfach Sonneborns Erklärung dazu vor 2 Wochen: [https://youtu.be/ftf8PsLi0jc?si=TqA2ws8UsIMNq_Fd] [https://www.titanic-magazin.de/heft/2000/april/gaertner-nagel-die-dunkle-seite-des-friedrich-merz/] > >In jedem Fall sind die obigen Urteile wohl kaum auf den Fall hier anwendbar. Ja, weil Friedrich wohl nie geklagt hat gegen den Spitznamen, sondern nur gegen die Domain Weiterleitung, kann man die Urteile tatsächlich nicht wirklich vergleichen. Es scheint ihn nämlich nicht zu jucken, wie man ihn nennt. |
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