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| Autor: | 677220 | ||
| Datum: | 29.01.25 22:54 | ||
| Antwort auf: | Politik in Deutschland und Europa - Nummer 32 von magus | ||
Aufgrund von Presseberichten in denen eine 2/3 Mehrheit erwähnt wurde, die notwendig sei, damit über den Antrag direkt abgestimmt wird, habe ich mir mit Recherche und KI folgendes zusammengereimt: Bei einem Entschließungsantrag muss oder soll zunächst darüber abgestimmt werden, ob direkt also in derselben Sitzung über den Antrag abgestimmt werden soll. Dafür benötigt man eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst dann wird über den eigentlichen Antrag abgestimmt, ansonsten gehe er in bestimmte Ausschüsse. Stimmt das? War das in diesem Fall so? Und falls es stimmt, egal ob verpflichtend oder nicht, wie kam es dazu, dass der Antrag direkt zur Abstimmung kam? |
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