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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 30.01.25 18:57 | ||
| Antwort auf: | Re:Frage zur Grundversorgung bei Leerstand von Akima | ||
>Gilt das auch, wenn man keinen Zugang mehr zur Wohnung hatte, der Vermieter allerdings uneingeschränkten? War u.A. mit der Grund, warum ich mit meinem Auszug gekündigt hatte, denn Zeitgleich habe ich die Schlüssel abgegeben. Telemesse kann da sicher eine fachlichere Antwort geben, aber das ist so ähnlich, als wenn man keine GEZ zahlen will, weil man eh keine ÖR schaut. ;-) |
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