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Autor: | Rocco | ||
Datum: | 01.02.25 11:02 | ||
Antwort auf: | Re:Aktuelle Lage bei bestehenden Anlagen und Steuern? von sidekick-x- | ||
>Also ich muss noch dieses Jahr (25) noch eine Erklärung machen, da diese für 24 ist. Somit die fünfte. Dann wäre ich raus. >Aber muss ich nur der Form halber die Erklärung machen, aber zahlen muss ich nix? Ich bin ja noch nicht so weit, aber habe das so verstanden: Man wechselt nach fünf Jahren zur Kleinunternehmerregelung und teilt dem Finanzamt mit, dass die Anlage aus rein privaten Gründen (ohne Gewinnerzielungsabsicht) betrieben wird. Man bittet daher um eine Einstufung als "Liebhaberei". Das Finanzamt stimmt dem (in der Regel) zu und du bist dann auch als "Alt"-Anlagenbesitzer endlich raus aus der ganzen Erklärungs-Geschichte. Die 7ct (oder wieviel auch immer) Einspeisevergütung ist davon übrigens unberührt, d.h. die kassiert man weiterhin. Greets Rocco |
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