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Autor: | magus | ||
Datum: | 01.02.25 12:38 | ||
Antwort auf: | Versagen auf Ländereben (Asyl) von Zinkhal | ||
>Mal wieder ein frisches Beispiel dafür, warum ich inzwischen immer mehr der Meinung bin, dass es fast schon egal ist, was auf Bundesebene beschlossen wird, wenn die einzelnen Bundesländer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. > >Eine Abschiebung ist gescheitert, weil der abzuschiebende Person eine Rasierklinge versteckt hatte, die leider vorher nicht entdeckt wurde. Am Flughafen angekommen, hat er sich mit der Rasierklinge geritzt – keine schweren Verletzungen, aber vorerst reiseuntauglich. Folglich ist der Flieger ohne ihn gestartet. Ein zeitnaher Ersatzflug stand bereit. Was macht man in diesem Fall? Genau, Abschiebehaft. Der Fall war aus rechtlicher Sicht völlig unproblematisch. > >Doch in ganz NRW war es nicht möglich, einen Abschiebehaftplatz zu finden (dafür gibt es gesonderte Abschiebehaftanstalten). Wichtig zu wissen: Es gibt ein striktes Trennungsgebot, sprich, die Haftbedingungen müssen etwas „großzügiger“ ausfallen als bei einer regulären Haft. Eine Vermischung bzw. Unterbringung in einer regulären JVA ist daher grds. unzulässig. Theoretisch können die regulären JVAs jedoch entsprechende Abschiebehaftplätze einrichten („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ aus 2019). Blöd nur, dass keine JVA in NRW diese Regelung umgesetzt hat. Das ist aber weniger die Schuld der JVA (kein Personal), sondern wieder einmal mehr der Politik geschuldet. Es wird etwas entschieden, die Mittel zur Umsetzung jedoch sind nirgend auffindbar. > >Das Ergebnis? Die betreffende Person musste wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sie nun untertauchen wird. Mit der Aktion mit der Rasierklinge hat sie klar gemacht, dass sie alle Mittel nutzen wird, um einer Abschiebung zu entgehen. Sie wird jetzt sicher nicht in ihrer Unterkunft darauf warten, dass in ein, zwei Wochen wieder jemand freundlich an die Tür klopft. > >Es ist eine Farce, dass nach Solingen und den entsprechenden Äußerungen der Politiker in Richtung der Behörden an so vielen Stellen deutlich wird, dass die Bundesländer (hier NRW) überhaupt keine Rahmenbedingungen schaffen, um bereits geltendes Recht zuverlässig umzusetzen. Wenn die Person nächste Woche Mist baut, wird sich die Politik keiner Schuld bewusst sein – und die „böse“ Ausländerbehörde hat dann mal wieder angeblich ihre Hausaufgaben nicht gemacht. > >Vielleicht sollte seitens der Politik mal kritisch hinterfragt werden, warum so viele Behörden eine Überlastungsanzeige geschrieben haben. Eine Überlastungsanzeige bedeutet letztlich, dass die Behörde personell nicht mehr in der Lage ist, die Fälle zu bewältigen. Diese Anzeigen müssen gut und ausführlich begründet werden – das Zahlenwerk muss handfest sein. Dahinter steckt also eine Menge Arbeit. Der Vorteil für die Behörde: Wenn sie eine solche Anzeige stellt, können die betroffenen Mitarbeiter grundsätzlich nicht mehr für Fehler im Rahmen ihrer Dienstausführung haftbar gemacht werden. Vielmehr müsste sich die Kritik dann an den Dienstherrn oder die Politik richten. > >Beispiele wie oben sind Alltag. Die jetzigen Gesetze gehen oftmals nicht weit genug bzw. sind mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Durchführung behaftet. Was genau bringen neue Gesetze wenn die Behörden überlastet sind? >Aber wenn noch nicht mal bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten umgesetzt werden können, dann hat u.a. die Landespolitik schlicht ihren Job nicht gemacht. Was "oben" verabschiedet wird, löst die Probleme an der Basis nicht. Es ist wichtig, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, aber dann sollte man auch einen Schritt weiterdenken. Es ist so lächerlich. Richtig, wenn bestehende Gesetze nicht angewendet werden können, muss man einen schritt weiter denken, als wieder neue Gesetze zu verabschieden. |
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