| Thema: |
|
||
| Autor: | KO | ||
| Datum: | 01.02.25 16:20 | ||
| Antwort auf: | Versagen auf Ländereben (Asyl) von Zinkhal | ||
Klingt nach einem Problem das keins ist. Wenn sich jemand ritzt um der Abschiebung zu entgehen legt man das als Straftat aus und er kommt doch in den Knast bis er geheilt ist, dann wird er abgeschoben. |
|||
| < antworten > | |||