Thema:
Re:Versagen auf Ländereben (Asyl) flat
Autor: Aufklaerer
Datum:02.02.25 00:55
Antwort auf:Re:Versagen auf Ländereben (Asyl) von KO

>Wenn sich jemand ritzt um der Abschiebung zu entgehen legt man das als Straftat aus und er kommt doch in den Knast bis er geheilt ist, dann wird er abgeschoben.

Ist das Mutmassung deinerseits oder wirklich so? Weil ich die deutschen Gesetze normalerweise anders wahrnehme. Selbstmordversuch und Gefängnisflucht sind ja auch keine Straftaten für die man in den Knast kommt.


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