Thema:
Re:Versagen auf Ländereben (Asyl) flat
Autor: magus
Datum:02.02.25 00:58
Antwort auf:Re:Versagen auf Ländereben (Asyl) von Aufklaerer

>>Wenn sich jemand ritzt um der Abschiebung zu entgehen legt man das als Straftat aus und er kommt doch in den Knast bis er geheilt ist, dann wird er abgeschoben.
>
>Ist das Mutmassung deinerseits oder wirklich so? Weil ich die deutschen Gesetze normalerweise anders wahrnehme. Selbstmordversuch und Gefängnisflucht sind ja auch keine Straftaten für die man in den Knast kommt.


Es ist sein wunsch, dass es als Straftat eingestuft wird, weil man sich ja der Abschiebung entzieht.

Ich bin immer noch sprachlos.


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