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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 05.02.25 20:02 | ||
| Antwort auf: | Re:Bisschen spät dran. von Phil Gates | ||
>Genau das. Also rein theoretisch gilt das international, ist halt die spanische Basislizenz für den Küstenführerschein. Es dürfte auch in Deutschland nicht illegal sein, damit an der Küste rumzuschippern. Allerdings: Es gibt keine europäischen Abkommen dazu, im Gegensatz zum Autoführerschein. Außerdem sind wir ja Deutsche und es stellt sich die Frage, warum wir in Spanien und nicht in Deutschland einen Bootsführerschein machen. Die Spanier erkennen diesen Führerschein aber zu 100% an, auch bei der Bootsvermietung, und man ist versichert. Woanders will ich eh nicht Boot fahren, und zur Not hat meine Frau SBF B und S, d.h. wenn die an Bord ist, darf ich auch ans Steuer. Deutschland erkennt grundsätzlich keine ausländischen Bootsführerscheine an, umschreiben geht auch nicht. Es gibt bestimmte Führerscheine nach bestimmten Normen, da wird dir die praktische Prüfung erlassen. Spanien gehört aber nicht zu den Ländern, die nach diesen Normen den Führerschein ausstellen. Dazu kommt ja noch, dass es (vermutlich) in jedem Land andere Regelungen gibt, ab wann man überhaupt einen Schein braucht. In Deutschland dann keinen, wenn das Boot unter 15 Meter lang ist und keinen oder einen Motor mit weniger als 15 PS hat. |
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