Thema:
Re:Wenn die Kommasetzung ein Land bewaffnet flat
Autor: suicuique
Datum:06.02.25 09:43
Antwort auf:Wenn die Kommasetzung ein Land bewaffnet von FS

>>>[https://aderholt.house.gov/sites/evo-subsites/aderholt.house.gov/files/styles/evo_featured_image/public/featured_image/issues/2ndAmendment.jpg]
>>
>>Es ist schon etwas verrückt, das Trump argumentiert, das der 14th Verfassungszusatz der die amerikanische Staatsbürgerschaft an fast alle in den USA geborenen Menschen gibt, nicht eindeutig sei und man gleichzeitig so tut, als ob der 2nd Verfassungszusatz eindeutig wäre.
>
>Gibt ja die lange Debatte über die Bedeutung der Kommas in dem Satz. Die eine Sichtweise ist die, dass das Ende vom Satz sich auf den Anfang bezieht (so hätte ich es auch gelesen) und der Mittelteil quasi eine Erklärung dazu ist:
>[https://i.imgur.com/kJwIjlR.png]
>Gerade im Kontext, dass man sich vor den Briten schützen wollte und dazu Bürgerwehr brauchte, macht das viel Sinn. Dass diese Bürgerwehr gut reguliert sein sollte und keine marodierende Bande ebenfalls.
>
>Aber daraus wurde die Sichtweise, dass der eine Satz im Kern zwei Sätze wären die absolut nichts miteinander zu tun haben. Erste Teil: Miliz ist notwendig. Zweiter Teil: Jeder Bürger darf Waffen tragen. Finde ich bis heute eine sehr fragwürdige Auslegung. Wäre dem so, hätte man einen Punkt statt ein zweites Komma gemacht.
>[https://i.imgur.com/lfXOxSO.png]


Hmm ich hab den Zusatz heute zum ersten Mal im Original gelesen, und ich verstehe das auch als zweiteiligen Satz.
Der Part mit der Militia, und das Recht als Freier Bürger auf eine Waffe.

Ja, heutzutage würde man da ein "und" dazwischen schieben. Aber ich halte es nicht für komplett abwegig das mit einem Komma zu trennen.

Im Gegenteil finde ich die andere Sichtweise merkwürdig:
Wenn der "Right"-Part kein eigenständiges Subjekt des Satzes ist - wozu steht es dann da?
Weder erklärt es Militia noch den ersten Nebensatz?
Welchen Zweck erfüllt es denn wenn es nur attributierend zum Militia Subjekt dient?
Sehe ich nicht.


EDIT:
Oder anders formuliert: Wird der Milita-Part nicht gleichgesetzt mit dem Right-Part? In jedem Fall sehe ich die Ambivalenz in diesem Zusatz nicht.

Was nicht heisst, dass ich den Zusatzartikel nicht für überholt und aus der Zeit gefallen halten würde. Das Ding war Kind seiner Zeit und Verfassungen sollte man anpassen können. Sie sind *nicht* Gottgegeben. Auch wenn gerne so getan wird.

EDIT2:
Jetzt hab ich deinen Beitrag noch mal gelesen, und ich glaube wir meinen durchaus das gleiche: Der zweite Teil hat mit dem ersten insofern zu tun als dass er den ersten spezifiziert im Sinne von "Milizen ... [und damit] das Recht Waffen zu besitzen und zu tragen ...".
Ich sehe aber immer noch nicht die Ambivalenz. IMO wird damit auch zweiteres immer noch zu einem sakrosankten Recht erklärt.

gruß


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