Thema:
Re:Wenn die Kommasetzung ein Land bewaffnet flat
Autor: FS
Datum:06.02.25 10:44
Antwort auf:Re:Wenn die Kommasetzung ein Land bewaffnet von suicuique

>Ich sehe aber immer noch nicht die Ambivalenz. IMO wird damit auch zweiteres immer noch zu einem sakrosankten Recht erklärt.

Mit einem Punkt wären es zwei getrennte Aussagen. Das eine ein allgemeines Statement, das andere eine Vorschrift:

A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State.
The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.

Das steht da aber nicht. Da ist ein Komma, welches einen eingeschobenen Nebensatz abtrennt:

A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.

Da bezieht sich doch der erste Teil auf das Ende: A well regulated Militia, [...] shall not be infringed.

Der Mittelteil erklärt, warum und wie: "being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms"

Eine Miliz ist nötig für die Freiheit und die gut regulierte Miliz funktioniert nur wenn diese Mitglieder der Miliz das Recht haben Waffen zu besitzen und zu tragen.

Wie man ganzen Satz auf den Halbsatz "the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed." reduziert und so unregulierte jeder Person, die sich in keiner Miliz befindet, beliebige Mengen Waffen horten und tragen darf, konnte mir bislang keiner plausibel erklären.

Aber das Thema ist eine ewige Debatte auch in den USA und schlussendlich eine persönliche Sichtweise. Aber sie hat zu solchen Abhandlungen geführt:
[https://www.businessinsider.com/the-comma-in-the-second-amendment-2013-8]
[https://scholarship.law.wm.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=2167&context=facpubs]


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