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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 07.02.25 02:54 | ||
| Antwort auf: | zweideutig von René Meyer | ||
>Die gängigere Bedeutung ist "besonders", "einzigartig". Beispiel: "exklusive Schnäppchen". "Gängig" höchstens im Sinne von "in die Umgangssprache falsch übernommen". Wenn dann bedeutet exklusiv in dem Zusammenhang "oberstes Niveau", "höchsten Ansprüchen genügend" und somit auch in der Folge "nicht für jeden". Sprich: Bei einem exklusiven Hotel sind sehr viele sprichwörtlich außen vor, weil sie es sich nicht leisten können oder erst gar nicht zur gewünschten Kundschaft gehören. d.h. das Hotel schließt durch seine Beschaffenheit viele aus. "besonders" kann man da vielleicht noch gelten lassen, "einzigartig" ist aber ganz klar eine falsche Interpretation. |
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