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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 07.02.25 08:02 | ||
| Antwort auf: | zweideutig von René Meyer | ||
>Die gängigere Bedeutung ist "besonders", "einzigartig". Beispiel: "exklusive Schnäppchen". > >Der Titel kann also bedeuten: > >Tischlampe, weiß, einzigartige Leuchtmittel >Tischlampe, weiß, ohne Leuchtmittel Korrekt. Wenn die Mehrheit oder jedenfalls relevante Teile der angesprochenen Verkehrskreise ein Fremdwort/Lehnwort falsch, aber in einem umgangssprachlich eingebürgerten Kontext verstehen, ist die Werbung irreführend iSd. § 5 UWG. Vor allem, weil es mit „ohne Leuchtmittel“ eine eindeutige deutsche Bezeichnung gibt. gesendet mit m!client für iOS |
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