Thema:
Re:zweideutig flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.02.25 08:02
Antwort auf:zweideutig von René Meyer

>Die gängigere Bedeutung ist "besonders", "einzigartig". Beispiel: "exklusive Schnäppchen".
>
>Der Titel kann also bedeuten:
>
>Tischlampe, weiß, einzigartige Leuchtmittel
>Tischlampe, weiß, ohne Leuchtmittel


Korrekt. Wenn die Mehrheit oder jedenfalls relevante Teile der angesprochenen Verkehrskreise ein Fremdwort/Lehnwort falsch, aber in einem umgangssprachlich eingebürgerten Kontext verstehen, ist die Werbung irreführend iSd. § 5 UWG. Vor allem, weil es mit „ohne Leuchtmittel“ eine eindeutige deutsche Bezeichnung gibt.

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