Thema:
Re:Gibts nicht irgendwie diese Regel zur Spracheinfachheit? flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.02.25 12:57
Antwort auf:Gibts nicht irgendwie diese Regel zur Spracheinfachheit? von thestraightedge

>Also sprich: nicht so hochtrabend formulieren dass Missverständnisse entstehen können, auch wenn es inhaltlich trotzdem korrekt ist? Habe da dunkel was im Hinterkopf. Danach wäre "ohne Leuchtmittel" wohl angemessener.

Zumindest im Bereich der Werbung und des Verbraucherschutzes ergibt sich das u.a. aus § 5 UWG und Art. 246ff. EGBGB. art. 246 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB:

(1) Der Unternehmer ist, sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:

1.?die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für den Datenträger und die Waren oder Dienstleistungen angemessenen Umfang,

[...]


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