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| Autor: | kellaabaa | ||
| Datum: | 07.02.25 13:28 | ||
| Antwort auf: | Re:Gibts nicht irgendwie diese Regel zur Spracheinfachheit? von Phil Gates | ||
>>Also sprich: nicht so hochtrabend formulieren dass Missverständnisse entstehen können, auch wenn es inhaltlich trotzdem korrekt ist? Habe da dunkel was im Hinterkopf. Danach wäre "ohne Leuchtmittel" wohl angemessener. > >Zumindest im Bereich der Werbung und des Verbraucherschutzes ergibt sich das u.a. aus § 5 UWG und Art. 246ff. EGBGB. art. 246 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB: > >(1) Der Unternehmer ist, sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen: > >1.?die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für den Datenträger und die Waren oder Dienstleistungen angemessenen Umfang, > >[...] Ach deshalb immer diese völlig irreführenden Bezeichnungen bei Lebensmitteln... [https://www.deutschlandfunk.de/irrefuehrende-bezeichnungen-von-lebensmitteln-100.html] Aber gibt bestimmt zahlreiche juristische Kniffe, die das wieder legitimieren. So a la: Steht doch alles im Kleingedruckten!1elf ;-) |
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