Thema:
Re:Frage zu Arbeitszeugnis. flat
Autor: sYntiq
Datum:10.02.25 14:27
Antwort auf:Re:Frage zu Arbeitszeugnis. von _bla_

>Wenn da nicht auch noch „umfassenden“ stehen würde, könnte man das möglicherweise negativ lesen, im Sinne von: wenn es da stets was zu erweitern gibt, können die Fachkenntnisse ja nicht so toll sein. Aber so würde ich das einfach nur als gutes bis sehr gutes Zeugnis lesen.

Danke. Für mich las sich das alles auch positiv aber man weiss ja nie.
Im Endeffekt hatte sie sich nur über das ständige "stets" gewundert. Da der Arbeitgeber zu einem positiven Zeugnis verdonnert wurde (Kündigungsschutzklage) welches die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei schreibt, gehe ich davon aus dass die Kanzlei auch darauf achtet dass da auch ein positives Zeugnis bei rum kommt. :)


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