| Thema: |
|
||
| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 10.02.25 17:37 | ||
| Antwort auf: | Weitgehend +1... von Pezking | ||
>...nur dürfen religiöse Heinis auch gerne religiös über das Thema diskutieren, so lange für derart übergriffigen Unfug der Weg zur Politik versperrt bleibt. > >Das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu einem verbindlichen Menschenrecht zu erklären halte ich deshalb für sehr sinnvoll. So einfach ist das nun einmal nicht. Das Bundesverfassungsgericht spricht auch dem Nasciturus grundrechtlichen Schutz nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG (Menschenwürde) zu. Das ist letztlich ein nicht auflösbarer rechtsethischer Konflikt. Leben gegen Leben kann man nach unserer Verfassung nicht abwägen. |
|||
| < antworten > | |||