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| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 10.02.25 18:08 | ||
| Antwort auf: | Re:Frage zu Arbeitszeugnis. von suicuique | ||
>>Da der Arbeitgeber zu einem positiven Zeugnis verdonnert wurde (Kündigungsschutzklage) welches die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei schreibt, gehe ich davon aus dass die Kanzlei auch darauf achtet dass da auch ein positives Zeugnis bei rum kommt. :) > >Da Du es selbst schreibst dass der AG zu einem positivne Zeugnis verdonnert wurde: > >Haben Arbeitszeugnisse überhaupt noch einen praktischen Wert? >Im Grunde muss man doch davon ausgehen dass da das Blaue vom Himmel drin steht um ja keine Anfechtung zu riskieren, frei nach dem Motto: "Ich schreib dir alles rein was du willst, aber geh!" > >Ich mein, wenn schon Passagen wie >"der Mitarbeiter erledigte all seine Aufgaben mit höchster Sorgfalt." >"Er hat alle ihm übertragenen Arbeiten pflichtbewusst erledigt" >negativ konnotiert sind, dann bleibt doch nur noch im "Negativ-space" zu lesen und darauf zu achten was nicht hervorgehoben wird. Wenn zb Pünktlichkeit nicht erwähnt wird könnte man davon ausgehen dass es dazu nichts positives zu sagen gibt? Darf man gegen solche Aulassungen auch klagen? >Come on ... > >All das sntspricht naturgemäß einem "zwischen den Zeilen"-Lesen. >Wem ist damit geholfen? > >Dem AN kaum. Denn der nächste AG liets evtl was raus was nicht den Tatsachen entspricht oder misst dem Zeugnis keinen Wert bei. > >Und dem AG hilfts auch nicht. Weil er beim Vorstellungsgespräch im Grunde nen Scheiss auf das Zeugnis geben kann, und bei der Trennung eh nicht das schreiben kann was er gern schreiben würde. Weil er sonst ne Klage am Arsch hat wenn er dem ehemaligen Mitarbeiter ein Zeugnis ausstellt das keinen Eindruck mach der wohlwollend genug ist. > >Arbeitszeugnisse sind für mich der Gipfel einer verklausulierten Ausdrucksform die jeden vormals bestehenden Informationswert verloren hat. > >Kapier ich nicht. Wir haben letztens vorm Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen und mussten u.a. ein "wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer guten Leistungs- und Führungsbeurteilung" erteilen. Das passt vorne und hinten nicht. Na ja, Vergleich halt. Insofern sind Arbeitszeugnisse halt schwierig. Das Arbeitszeugnis ist bis heute auch noch nicht angefordert worden. Da die Trennung unschön ablief und im Anschluss noch weitere, eklatante Verfehlungen ans Tageslicht kamen (leider nach dem Gütetermin), hätten wir das Ding eh vom Senior-Partner unterschreiben lassen. Dann hätten alle Kollegen im Umkreis gewusst, dass das Ding mit Vorsicht zu genießen ist. |
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