| Thema: |
|
||
| Autor: | tak | ||
| Datum: | 10.02.25 19:26 | ||
| Antwort auf: | Frage zu Arbeitszeugnis. von sYntiq | ||
Extrablatt, Extrablatt ruft der Zeitungsjunge: "Ab dem 01.01.2026 darf ein neu ausgestelltes Arbeitszeugnis nur folgende Informationen enthalten: Personalien (Name, Geburtsdatum) Dauer der Beschäftigung (Eintritts- und Austrittsdatum) Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben und Verantwortungsbereich) " Wenn die Bewertung sowieso nicht aussagefähig ist und nur Aufwand bedeutet - von Erstellung bis zu Verfahren beim Gericht, wo bleibt der Sinn? |
|||
| < antworten > | |||