Thema:
Wäre doch ein gutes Beispiel für Bürokratieabbau flat
Autor: tak
Datum:10.02.25 19:26
Antwort auf:Frage zu Arbeitszeugnis. von sYntiq

Extrablatt, Extrablatt ruft der Zeitungsjunge:
"Ab dem 01.01.2026 darf ein neu ausgestelltes Arbeitszeugnis nur folgende Informationen enthalten:
Personalien (Name, Geburtsdatum)
Dauer der Beschäftigung (Eintritts- und Austrittsdatum)
Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben und Verantwortungsbereich)
"

Wenn die Bewertung sowieso nicht aussagefähig ist und nur Aufwand bedeutet - von Erstellung bis zu Verfahren beim Gericht, wo bleibt der Sinn?


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