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Autor: | tak | ||
Datum: | 10.02.25 19:26 | ||
Antwort auf: | Frage zu Arbeitszeugnis. von sYntiq | ||
Extrablatt, Extrablatt ruft der Zeitungsjunge: "Ab dem 01.01.2026 darf ein neu ausgestelltes Arbeitszeugnis nur folgende Informationen enthalten: Personalien (Name, Geburtsdatum) Dauer der Beschäftigung (Eintritts- und Austrittsdatum) Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben und Verantwortungsbereich) " Wenn die Bewertung sowieso nicht aussagefähig ist und nur Aufwand bedeutet - von Erstellung bis zu Verfahren beim Gericht, wo bleibt der Sinn? |
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