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Autor: | Doki Nafaso | ||
Datum: | 10.02.25 23:36 | ||
Antwort auf: | Re:Weitgehend +1... von Phil Gates | ||
>>Das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu einem verbindlichen Menschenrecht zu erklären halte ich deshalb für sehr sinnvoll. > >So einfach ist das nun einmal nicht. Das Bundesverfassungsgericht spricht auch dem Nasciturus grundrechtlichen Schutz nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG (Menschenwürde) zu. Das ist letztlich ein nicht auflösbarer rechtsethischer Konflikt. Leben gegen Leben kann man nach unserer Verfassung nicht abwägen. Jupp. Schon das Wort "Selbstbestimmungsrecht" impliziert, dass hier überhaupt nur ein Mensch im Spiel wäre. So als wäre das ungeborene Kind einfach ein inneres Organ wie z.B. die Leber. Das entspricht aber nun einmal nicht den Tatsachen. Und einfache Lösungen hat bis jetzt noch keiner gefunden, und nein, ich habe auch keine. :) |
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