| Thema: |
|
||
| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 15.02.25 13:04 | ||
| Antwort auf: | Der Paritätische: "Wohnen macht arm" von Jassi | ||
>[https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Wohnen/doc/Kurzexpertise_Wohnarmut_24_12_13.pdf] > >Was viele insgeheim schon ahnten, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Wohnen macht arm! Omas Faustregel lautete einst „Gib nie mehr als ein Drittel deines Einkommens für Miete aus!“ Aber die Mieten steigen schneller als die Einkommen. Viele Menschen müssen deswegen heute mehrals ein Drittel fürs Wohnen ausgeben – manche sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens. >Viele können nicht billiger wohnen, weil sie nicht die einzigen sind, die nach einer billigerenWohnung suchen oder weil es da, wo sie arbeiten, keine billigeren Wohnungen gibt. Infolgedessen müssen sie einfach mit weniger Geld im Monat auskommen. >Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt. Diese Wohnarmuts-Formel macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. >Die Paritätische Forschungsstelle hat errechnet, dass 5,4 Millionen Menschen mehr von Armut betroffen sind als gedacht. In den konventionellen Armuts-Statistiken waren sie bislang unsichtbar. >Insgesamt sind 21,2 Prozent der Bevölkerung, also 17,5 Millionen Menschen, in Deutschland von Wohnarmut betroffen. > > >Oder gleich folgenden Podcast hören: > >#12 Armutszeugnis: Soziale Ungleichheit - Wie Steuerpolitik die Superreichen noch reicher macht >[https://www.rosalux.de/mediathek/media/element/2618] > > > >Aber... > >[https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/IW_Gutachten_Mietpreisregulierung-2024.pdf] (Danke chifan) > >Auch wenn es von der Friedrich-Naumann-Stiftung kommt, ähnliche Ergebinsse gab es AFAIK auch in den USA, aber ein Mietendeckel scheint wirklich kontraproduktiv sein. > > > >Dennoch... > >[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/immobilien-erbe-steuer-100.html] > >Dass man ab 300 Wohnungen keine Erbschaftssteuer zahlen muss, will mir dann wirklich nicht in den Kopf. Wie es aber dazu kommen konnte, verstehe ich leider nur zu gut. Weil das hier schon öfter verlinkt wurde. 1: Nichtanwendungserlasse halte ich grundsätzlich für eine Frechheit, weil sie geltende Rechtsprechung missachten. Es gibt nur wenige Fälle, wo das Urteil auf einen so speziellen Einzelfall gemünzt war, dass eine Nichtanwendungserlass als gerechtfertigt angesehen werden kann. 2. Die faktische Befreiung von der ErbSt ist grds. ungerecht. 3. Die Einordnung als Wohnungsunternehmen führt aber auch zum Verlust des rein vermögensverwaltenden Charakters des Steuersubjekts und es fällt GewSt an. Gleichzeitig kann ein Wohnungsunternehmen nicht auf die erweiterte GewSt-Kürzung zurückgreifen. Des Weiteren ergeben sich Nachteile bei der Grunderwerbsteuer, was unter Umständen eine notwendige Umstrukturierung massiv erschweren kann. Also führt die Befreiung der ErbSt im laufenden Besteuerungsverfahren auch zu zahlreichen Nachteilen. Es ist unterm Strich ein Abwägen, wie ich steuerlich gestalten will. Das macht die faktische ErbSt-Befreiung nicht besser, aber der Artikel ist meiner Meinung nach sehr einseitig dargestellt und wird den steuerlichen Überlegungen bei solchen Komplexen Fällen nur unzureichend gerecht. Die Politik vertritt seit Jahren den Gedanken, dass die ErbSt keine Unternehmen gefährden darf. Dieser Ansatz ist kritisch zu sehen, weil viele Experten sagen, dass eine etwaige ErbSt-Belastung in den seltensten Fällen die Fortführung des Unternehmens gefährdet. Mal ein Beispiel: Ich habe meine Kanzleianteile erneut aufgestockt und dafür gutes Geld gezahlt. Wäre meiner Partner ein Samariter und er hätte mir seine Anteile einfach geschenkt, wäre ordentlich Schenkungsteuer angefallen. Die Schenkungssteuer wäre jedoch in keiner Weise an den jetzt vereinbarten Kaufpreis herangekommen. Das heißt, ich wäge stets wirtschaftliche Aspekte ab. Ein gut laufendes Unternehmen wird auch bei Belastung mit ErbSt fortgeführt, wenn es wirtschaftlich ist. Unternehmen, die in der Krise sind, werden auch einen entsprechend niedrigeren Ertragswert ausweisen, was mit einer geringeren ErbSt-Belastung einhergehen wird (ganz vereinfacht dargestellt). Das ist in der Praxis aber super schwierig den Unternehmenswert realistisch zu bestimmen. Gerade, wenn es sich um komplexe Firmenkonstrukte handelt. Und hier scheut sich die Politik massiv, dies anzugehen bzw. verklausuliert alles so sehr, dass nur die "Großen" mit ihren eigenen Steuer- und Rechtsabteilungen die wahren Profiteure sind. |
|||
| < antworten > | |||