Thema:
Re:Wahlwerbung auf gewerblichen Flächen? flat
Autor: token
Datum:17.02.25 21:07
Antwort auf:Re:Wahlwerbung auf gewerblichen Flächen? von Phil Gates

>Auf privatem Grund kannst Du in den Grenzen der Meinungsfreiheit (und natürlich Dingen wie Tabakwerbeverbot usw.) machen was Du willst.

Und da gibt es im Kontext Wahlwerbung kein Kontingent, keine Genehmigung, kein gar nix? Nicht mal erlaubte Zeitfenster? Heißt, Elon könnte rein theoretisch alle Hotspots für kommerzielle Plakatwerbung mit AfD zukleistern und das wäre rechtlich kein Problem?
Das kann ja irgendwie nicht sein, bzw. würde mich dann wundern warum sowas dann nicht viel stärker exploited würde.


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